Mieten & Vermieten

Mietswohnung: Kündigung und Nachmieter

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Immer wieder kursiert der Irrglauben, dass Mieter eine Wohnung kündigen können, ohne die gesetzliche Kündigungsfrist einhalten zu müssen, wenn sie einen Nachmieter stellen. Die Rechtslage jedoch sieht etwas anders aus.
Ist im Mietvertrag eine Nachmieterklausel vereinbart geht dieses ohne Weiteres, jedoch ohne diese Klausel bedarf es besondere Gründe die Kündigungsfrist ausnahmsweise zu umgehen. Aufgrund des Anstiegs von Problemmietern (wie z.B. Mietnomaden oder zwahlungsunfähige Mieter) wird eine Nachmieterklausel jedoch nur noch sehr selten in Verträgen zu finden sein.

Besondere Gründe zur Kündigung liegen vor, wenn der Mieter z.B. berufsbedingt einen Ortswechsel vornehmen muss, der Umzug ins Alten oder Pflegeheim notwendig ist, der Mieter heiraten will oder sich Familienzuwachs ankündigt. Nur aus diesen besonderen Gründen und auch nur als Ausnahmefall kann der Mieter einer Wohnung die Kündigungsfrist umgehen. Natürlich gibt es viele Vermieter, die mit sich reden lassen, und die dann gerne auch aus Kulanz einräumen, einen Nachmieter zu akzeptieren – einen gesetzlichen Anspruch auf dieses Vorgehen gibt es aber definitiv nicht.
Außerdem muss auch bei Vorliegen besonderer Gründe der Nachmieter geeignet sein. Das heißt er muss zum Beispiel nachweislich in der Lage sein die geforderte Miete bezahlen zu können (meist wird hier eine Schufa Auskunft des potentiellen Nachmieters verlangt). Der Vermieter kann prüfen, ob der Nachmieter geeignet ist und hat dazu eine dreimonatige Überlegungsfrist. Nachdem feststeht, dass der Nachmieter geeignet ist, ist der Vermieter jedoch immer noch nicht verpflichtet, ihm auch die Wohnung zu vermieten. Der Mieter jedoch kann ab diesem Zeitpunkt nicht mehr in die Pflicht genommen werden die Miete weiter zahlen zu müssen.
Übrigens stellt auch der Umzug in ein eigenes Heim, keinen besonderen Grund dar eine Mietwohnung ohne Einhaltung der Kündigungsfrist zu verlassen.
Diese rechtlichen Grundlagen sind zu beachten, wenn Sie günstigere oder provisionsfreie Wohnungen mieten möchten und vorhaben die Kündigungsfrist zu umgehen, indem sie einen Nachmieter stellen.

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