Mieten & Vermieten

Die Wohnung zeitweise untervermieten – Das ist zu beachten

cc by flickr/ noniq

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Heutzutage müssen Menschen immer flexibler sein. Dass man Jahrzehnte in einer Wohnung bleibt oder sich irgendwann ein Eigenheim kauft, in dem man möglichst bis zum Ende seines Lebens wohnt, wird mehr und mehr zu Ausnahmen. So ist es besonders für Menschen unter 40 vollkommen normal, dass sie für eine gewisse Zeit an einen anderen Ort ziehen.

Wer während dieses Zeitraums seine Mietwohnung nicht aufgeben möchte, der kann sie untervermieten. Dabei sollte man jedoch ein paar wichtige Punkte beachten. Wer die ganze Wohnung untervermietet, benötigt dazu die ausdrückliche Zustimmung des Vermieters. Die Untervermieung von nur einem Zimmer ist hingegen erlaubt, es sei denn, der Raum wird überbelegt. Grundsätzlich sollte man jedoch auch über diesen Umstand den Vermieter informieren.

Für die Zeit wird ein entsprechender Vertrag aufgesetzt. Dabei ist das Allerwichtigste, dass man einen Grund hineinschreibt, weshalb man die Wohnung nach Ablauf der Zeit wieder benötigt. Dies wäre zum Beispiel die Eigennutzung oder die Nutzung durch Freunde oder Verwandte. Ohne diesen Grund, wird das Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit abgeschlossen!

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