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Läuten der Kirchenglocke: Anwohner müssen damit leben

cc by wikimedia/ Andreasdziewior

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Während die einen das Läuten der Kirchenglocke als Ausdruck einer lang gepflegten Tradition sehen, gibt es heutzutage immer mehr Menschen, die sich auf der anderen Seite an dem lauten Geräusch stören. Die „Neue juristische Wochenschrift“ weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass laut einem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg Anwohner mit dem Läuten leben müssen.

In dem konkreten Fall ging es um einen Mann, der direkt an einer Kirche wohnte, bei der jeden Morgen, auch werktags, um sechs Uhr die Glocken für zwei Minuten läuteten. Der Mann fühlt sich davon stark bei seiner Meditation gestört und hatte daher versucht den Pfarrer zu überreden, auf das Läuten unter der Woche zu verzichten. Dieser weigerte sich und der Fall landete vor Gericht.

Die Richter entschieden am Ende im Sinne der Kirche, denn erstens würde der Lärmschutz in der Nacht ab sechs Uhr morgens enden und zweitens überschreite die Glocke nicht die gesetzlich festgelegten Grenzwerte. Zudem müsse man bedenken, dass die Glocken in der Gemeinde bereits seit mehreren hundert Jahren eingesetzt werden und somit das Bild der Gemeinde seit langem prägen würden.

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