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Auswechseln oder Ablesen von Zählerstand: Ungefährer Termin rechtens

cc by wikimedia/ Harry20

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Wohl jeder in Deutschland kennt das: Ein Handwerker oder auch derjenige, der den Zählerstand von Strom oder Gas ablesen soll, gibt an, er kommt zwischen 8 und 14 Uhr. Man selbst hat sich womöglich für den Termin noch freigenommen und sitzt nun da und wartet… Kann man denn dagegen nichts tun? Leider nur sehr wenig, wie die Verbraucherzentrale Berlin weiß.

Sie weist aktuell darauf hin, dass solche Angaben von ungefähren Zeitspannen in Deutschland leider normal sind. Dies gilt sowohl für das Ablesen der Zähler wie auch für deren Austausch und Wartung. Wer in der angegebenen Zeitspanne wirklich nicht zuhause sein kann, der sollte per Telefon einen konkreteren Termin ausmachen.

Wer zweimal hintereinander, ohne abzusagen nicht zuhause ist, dem können die Kosten für die Anfahrt in Rechnung gestellt werden. Die Lösung wäre dabei zum Beispiel einen Nachbarn darum zu bitten, den Handwerker in die Wohnung zu lassen. Beim Ablesen der Zähler ist dies jedoch in der Regel kein Problem, denn den Zählerstand kann man auch so mitteilen.

Dies ist in jedem Fall ratsam, denn sonst wird der Stand einfach geschätzt, was in der Regel teuer werden kann. Wird der Zähler ausgewechselt, weisen die Verbraucherschützer darauf hin, sich zur Sicherheit den Stand auch selbst noch einmal zu notieren.

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