Mieten & Vermieten

Fragen vom Vermieter: Hier dürfen Mieter lügen

cc by flickr/ alancleaver_2000

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Dass ein Vermieter sich im Vorfeld seine Mieter genauer ansieht, ist verständlich, jedoch muss ein potentieller Mieter nicht jede Frage beantworten und darf dabei auch zur Not lügen. Welche Fälle dies unter anderem sind, verraten wir im Folgenden.

Normal sind Fragen nach dem Namen, dem Geburtsdatum oder der bisherigen Adresse. Sich nach dem Beruf und dem Gehalt zu erkundigen, ist ebenfalls legitim. Mehrmonatige Einkommensnachweise müssen Mieter allerdings nicht liefern, sollten sich dann aber bewusst sein, dass sie die Wohnung eventuell nicht bekommen. Eine Schufa-Auskunft, die der potentielle neue Mieter selbst mitbringen muss, ist genauso an der Tagesordnung.

Den Vermieter geht hingegen weder die politische Einstellung des Mieters etwas an wie seine Religion oder seine sexuelle Orientierung. Auch ob Nachwuchs geplant ist, muss man nicht erzählen und darf dabei zur Not auch lügen. Ob der neue Mieter vorbestraft ist, hat den Vermieter genauso wenig zu interessieren wie ob er Mitglied in einem Mieterverein ist. Bei Haustieren und allgemeinen Fragen nach dem Familienstand muss man jedoch die Wahrheit sagen.

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