Mieten & Vermieten

Urteil: Mietminderung bei Baulärm!

cc by wikimedia/ Josh Parris

cc by wikimedia/ Josh Parris

Wer in einer Wohnung wohnt, die den ganzen Tag von Baustellen umgeben ist und wo auch kein Ende in Sicht ist, weil eine Baumaßnahme die nächste jagt, kann laut einem Urteil des Amtsgerichts Frankfurt am Main die Miete mindern. Darauf weist aktuell die Fachzeitschrift „NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht“ hin.

In dem konkreten Fall hatten Mieter im Frankfurter Westend geklagt, da sie über Monate hinweg von früh bis spät von starkem Baulärm umgeben waren. Der Vermieter weigerte sich eine entsprechende Mietminderung zu akzeptieren und argumentierte, dass man aufgrund der zentralen Lage der Wohnung mit Lärmbelastungen rechnen müsse.

Dies sahen die Richter jedoch anders: Baulärm sei eine große Belastung und daher eindeutig ein Mangel. Mieter seien zudem nicht verpflichtet, sich im Vorfeld über geplante Baumaßnahmen in der Umgebung zu informieren. In diesem Fall hielten die Richter eine Mietminderung von zehn Prozent für angemessen.

Das könnte dir auch gefallen

Keine Kommentare

Hinterlasse einen Kommentar

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.