Mieten & Vermieten

Umbaumaßnahmen müssen deutlich angekündigt werden!

cc by flickr/ KellyK

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Das Bad ist für viele Menschen inzwischen mehr als nur eine bloße Nasszelle, die praktische Zwecke erfüllen muss, sondern eher ein Ort der Entspannung. Doch rund um die private Wellness-Oase kann es vor allem in Mietwohnungen zu so manch einem Ärger kommen, wenn zum Beispiel die Fliesen nicht mehr in Ordnung sind oder Schimmel sich breit macht. Auch Umbaumaßnahmen beschäftigen immer wieder die Gerichte.

So hatte ein Vermieter zum Beispiel in einem konkreten Fall Arbeiten im Bad angekündigt und unter anderen den Einbau einer Badewanne und eine komplette Grundrissveränderung geplant. In dem Schreiben an den Mieter hielt er sich nicht lange mit Details auf, sondern formulierte das Ganze eher allgemein. Zudem wies er darauf hin, dass die Miete durch die Umbauten um 200 Euro im Monat steigen werde.

Dies ließ der Mieter nicht auf sich sitzen und bekam am Ende von den Richtern des Amtsgerichts Stuttgart Recht: Angaben zu Modernisierungen müssten vor allem klar und deutlich ausgeführt und angekündigt werden. Unklare Maßnahmen müssten Mieter nicht dulden!

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