Mieten & Vermieten

Urteil: Pflicht zur Wohnungsübergabe auch an einem Sonntag

cc by flickr/ noskule

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Die meisten Mietverträge enden am letzten Tag eines Monats und am Monatsersten beginnt dann in der Regel der neue Vertrag. Vermieter müssen darauf achten, dass die Wohnung auch pünktlich zu Mietbeginn an den neuen Mieter übergeben werden kann, dies muss auch an einem Sonntag geschehen, sollte der Erste eines Monats auf diesen Wochentag fallen. Dies geht aus einem Urteil des Landgerichts Berlin hervor, auf das die Zeitschrift „Das Grundeigentum“ des Eigentümerverbands Haus & Grund hinweist.

In dem konkreten Fall räumte ein Mieter eine Wohnung nicht pünktlich zum Monatsende. Die Wohnung sollte jedoch bereits am Monatsersten, der auf einen Sonntag fiel, vom neuen Mieter bezogen werden. Der Vermieter bot diesem daraufhin an, die Übergabe am Montag zu machen. Dies führte den neuen Mieter jedoch in Bedrängnis, weshalb er seine Möbel einlagern musste. Zudem mussten an dem besagten Montag auch noch parallel zu dessen Einzug Malerarbeiten durchgeführt werden.

Daraufhin kündigte der neue Mieter fristlos und verlangte Schadenersatz für die Einlagerung der Möbel. Die Richter gaben ihm am Ende Recht: Beginne der vertragliche Mietzeitraum am Monatsersten dann müsse die Wohnung auch zu diesem Zeitpunkt beziehbar sein. Sei dieser Tag ein Sonntag, dann müsse die Übergabe trotzdem pünktlich stattfinden.

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