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Immobilienkauf im Ausland – so klappt es sicher

cc by fotocommunity / sharingflorida

Ein Haus in Spanien oder eine Ferienwohnung in Griechenland, ein Grundstück in Thailand oder ein eigener Pool in Chile: Jeder hat den Traum, irgendwo seine eigene Oase zu haben und vielleicht während der Ferien und über Feiertage mit Freunden und Verwandten ein paar unbeschwerte Tage verleben zu können. Doch wer ein Haus in Florida kaufen möchte, der sollte einiges beachten – denn nur so kann er sicherstellen, dass der Vertrag auch wasserdicht ist und das Grundstück am anderen Ende der Welt auch tatsächlich sein Traumland wird.

Generell gilt: In anderen Ländern gelten andere Gesetze, dessen muss sich jeder bewusst sein. Dabei ist insbesondere das Vertragsrecht häufig sehr unterschiedlich – in Spanien beispielsweise gibt es nach der Unterschrift keine Möglichkeit des Rücktritts von einem Vertrag. Wer Immobilien in Naples in Florida erwerben will, sollte im Blick haben, dass US-amerikanisches Recht gilt. Grundsätzlich sollte jeder Kaufvertrag vor einem Notar geschlossen. Außerdem sollte jede Zahlung erst bei Vertragsabschluss und in Gegenwart eines Notars getätigt werden. Doch da Verträge beispielsweise in den USA englischsprachig ausgefertigt werden, sollte jeder Käufer einen Dolmetscher zu Rate ziehen und den Vertragstext genau prüfen. Nur so wird es möglich, im Anschluss böse Überraschungen zu vermeiden.

Immer mal wieder passiert es, dass sich auch schwarze Schafe auf dem Immobilienmarkt tummeln. Deshalb gilt: Nur kaufen und verhandeln, was man selbst gesehen hat und unter keinen Umständen vorab Anzahlungen leisten. Außerdem gilt: Im Ausland sind die Nebenkosten für den Kauf von Immobilien oft deutlich höher. In Deutschland liegen sie bei acht Prozent, in anderen Ländern können Sie das Vierfache betragen. Schließlich sollten Interessenten vor dem Vertragsabschluss darauf bestehen, dass sie das Grundbuch einsehen und prüfen können, ob der Verkäufer tatsächlich Eigentümer ist. Außerdem klärt sich so die Frage, ob das Grundstück mit Hypotheken belastet ist. Nicht vergessen bei der Kalkulation: Bei Grundstück fallen Folgekosten für den Unterhalt an.

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