Haustiere Mieten & Vermieten

Achtung bei Katzennetz auf dem Balkon: Vermieter fragen!

Besonders in Großstädten halten viele Mieter sich Wohnungskatzen. Damit diese wenigstens ab und an ein bisschen frische Luft schnuppern können, sichern viele ihren Balkon mit einem speziellen Katzennetz ab, damit die Stubentiger zwar auf den Balkon, jedoch nicht abhauen können. Hierbei sollte man unbedingt vorher den Vermieter um Erlaubnis fragen um späteren Ärger zu vermeiden!

Darauf weist aktuell der Eigentümerverband Haus & Grund in seiner Zeitschrift „Das Grundeigentum“ hin und bezieht sich dabei auf einen konkreten Fall, der vor dem Amtsgericht Neukölln verhandelt wurde. Konkret hatte dabei ein Mieter ein eben solches Katzennetz an seinem Balkon befestigt und dies mit einer Holzkonstruktion stabilisiert.

Der Vermieter entdeckte dies und verlangte, dass das Netz abgebaut werde. Der Mieter weigerte sich und der Fall landete vor Gericht. Die Richter entschieden am Ende zu Gunsten des Vermieters: Die Konstruktion auf dem Balkon sei eine bauliche Veränderung, die das Erscheinungsbild des Hauses nach außen hin verändere. Ein Vermieter darf so etwas also verweigern. In der Regel werden die meisten Vermieter sich jedoch damit einverstanden erklären. Man muss solche Dinge eben nur rechtzeitig und in aller Ruhe absprechen.

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