Hausbau

Mängel beim Haus: Fünf Jahre Gewährleistungsfrist

cc by flickr/ Torsten Mangner

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Bauherren sollten natürlich am besten bereits vor der Abnahme des Baus auf entsprechende Mängel hinweisen und diese direkt beseitigen lassen. Es gibt jedoch leider auch Mängel, die man nicht gleich entdeckt und die sich erst im Laufe der Zeit offenbaren. Der Verband Privater Bauherren in Berlin weist daher darauf hin, dass die Gewährleistungsfrist fünf Jahre beträgt.

So lange kann man eventuelle Mängel noch anzeigen. Hausbesitzer sollten also besonders in dieser Zeit bewusst auf Fehlersuche gehen. Fehler lassen sich zum Beispiel anhand von auffällig hohen Energierechnungen erkennen. In solch einem Fall könnte etwas mit der Heizung nicht stimmen oder aber die Abdichtung und Isolierung fehlerhaft sein.

Eine viel zu hohe Feuchtigkeit im Keller oder auch Risse in den Mauern sind ebenso Beispiele, die erst später sichtbar werden. In solch einem Fall wendet sich der Hausbesitzer unbedingt an die entsprechende Firma und zeigt den Mangel schriftlich an. Dazu kann man sich auch noch einen unabhängigen Experten hinzuziehen. Dem Unternehmen muss zudem eine Frist zur Beseitigung des Mangels eingeräumt werden.

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