Mieten & Vermieten

BGH: Betriebskostenabrechnung muss inhaltlich korrekt sein

cc by flickr/ Public Domain Photos

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Werden die Betriebskosten erhöht, dann ärgert dies wohl jeden Mieter. Schlimm kann es jedoch werden, wenn die Erhöhung aufgrund einer falschen Abrechnung passiert, was der Vermieter jedoch nicht als Unrecht einsehen will. In solch einem Fall hat der Bundesgerichtshof (BHG) nun seine bisherige Rechtsprechung aufgehoben und die Rechte der Mieter gestärkt.

Konkret ging es dabei um zwei Mieter, die sich geweigert hatten eine Erhöhung der Betriebskosten zu tragen, da diese in ihren Augen falsch war. Sie überwiesen nur den korrekten Betrag. Der Vermieter kündigte ihnen daraufhin und reichte Räumungsklage ein und das, obwohl seine Abrechnung falsch war.

Bisher war solch ein Prozedere möglich, da laut der alten Rechtsprechung eine Betriebskosten-Abrechnung nur formal korrekt sein musste. Der BGH entschied nun anders und stellte klar, dass auch der Inhalt der Abrechnung korrekt sein müsse um eine Erhöhung zu rechtfertigen. Die Räumungsklagen wurden damit also abgewiesen.

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