Mieten & Vermieten

Untervermietung der Wohnung: Erlaubnis vom Vermieter einholen!

cc by flickr/ Yiqun Ding

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Wer eine Wohnung mietet, hat zwar das Nutzungsrecht, muss jedoch seinen Vermieter bei bestimmten Veränderungen um Erlaubnis bitten. Ein solcher Fall ist auch eine Untervermietung. Darauf weist die Eigentümergemeinschaft Haus & Grund hin.

Grundsätzlich gibt es natürlich Mietverträge, in denen eine Untervermietung grundsätzlich erlaubt ist. Hier kann es trotzdem nicht schaden, den Vermieter kurz von seinen Plänen in Kenntnis zu setzen. Möchte man einen Teil der Wohnung untervermieten und es gibt keine entsprechende Klausel im Vertrag, so benötigt man die explizite Erlaubnis des Vermieters. Dieser darf sie einem jedoch nicht generell verweigern, sondern nur, wenn es dafür eine berechtigten Grund gibt.

Ist zum Beispiel zu befürchten, dass die Wohnung durch den Untermieter überbelegt ist oder dass der Hausfrieden gefährdet ist, so darf der Vermieter ablehnen. In den meisten Fällen wird dies jedoch kein Problem sein. Anders sieht die Sache schon wieder aus, wenn man seine komplette Wohnung untervermieten möchte, zum Beispiel weil man eine Zeit lang ins Ausland geht. Hierfür benötigt ein Mieter nicht nur eine ausdrückliche Erlaubnis, der Vermieter kann dies auch ohne besondere Gründe ablehnen.

Gleiches gilt für die Gestaltung der Wohnung. Der Vermieter kann natürlich Ratschläge, wie man sich seine Wohnung bzw. sein Haus einrichten könnte, geben aber der Mieter steht in seiner Entscheidung zur Innengestaltung der Wohnung komplett frei. Das gilt ebenfalls für Untermieter.

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