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Lärmende Jugendliche auf dem Spielplatz

cc by wikimedia/ Dirk Schneider

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Wer neben oder in unmittelbarer Nähe eines Spielplatzes wohnt, der muss natürlich mit Kindergeschrei rechnen. Dass die Kleinen dort toben und ausgelassen spielen können, ist eine Selbstverständlichkeit. Gehen die Kinder jedoch am Abend langsam, so kommt es an vielen Orten vor, dass Jugendliche oder auch junge Erwachsene den Spielplatz als Ort für ihre kleinen Parties nutzen. Dies muss laut eines Urteils des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim von Anwohnern nicht geduldet werden.

Die Richter bezeichneten Kinderlärm auch außerhalb der Öffnungszeiten eines Spielplatzes als in Ordnung. Diesen müssten Anwohner als „sozialadäquat hinnehmen“. Anders sehe der Fall jedoch bei Jugendlichen oder Erwachsenen aus. Sie würden den Spielplatz für ihre Zwecke missbrauchen.

Daher hätten Anwohner in solch einem Fall das Recht sich zu beschweren. Es handle sich hierbei um „unzumutbare Lärmbelästigung“. Ein Spielplatz ist eben in erster Linie für Kinder gedacht! Sitzen die Jugendlichen jedoch abends oder nachts leise auf dem Gelände und unterhalten sich, werden wohl die wenigsten etwas dagegen haben.

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