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Mietshaus: Was darf im Hausflur stehen?

cc by wikimedia/ Brendel

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Überall dort, wo Menschen dicht beieinander leben, kommt es schnell zu Konflikten. Miethäuser sind dafür geradezu ein Paradebeispiel. Ein Streitpunkt unter Nachbarn ist auch immer wieder das Abstellen von Gegenständen im Hausflur. Der Eigentümerverband Haus & Grund weist daher darauf hin, was im Hausflur stehen darf und was nicht.

Persönliche Gegenstände wie Schuhregale oder Garderoben gehören nicht in den Hausflur, denn dieser ist schließlich kein Teil der Wohnung. Dies gilt in der Regel auch für Pflanzen. Abfalltüten sollten zudem ebenso nicht vor die Wohnungstür gestellt werden. Fußmatten sind hingegen erlaubt.

Problematisch wird es oft auch mit sperrigen Dingen wie Kinderwagen oder Fahrräder. Hier hängt das Ganze von den örtlichen Gegebenheiten ab: Wenn Fluchtwege nicht blockiert werden, die anderen Nachbarn nicht gestört werden und der Vermieter vor allem keinen anderen Abstellplatz zur Verfügung stellt, dürfen sperrige Gegenstände wie Kinderwagen in der Regel im Hausflur stehen.

Grundsätzlich lohnt sich ein Blick in die Hausordnung oder eben direkt ein Gespräch mit dem Vermieter und den Nachbarn. Oft lassen sich auf diese Weise bestimmte Ausnahmen im Vorfeld klären.

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