Mieten & Vermieten

Vermieter kann Satellitenschüssel verbieten

cc by wikimedia/ Georg Slickers

cc by wikimedia/ Georg Slickers

Auf Fernsehen wollen die meisten Deutschen schon lange nicht mehr verzichten. Auch wenn jeder natürlich frei in der Wahl der Empfangsmethode ist, so sollten sich Mieter unbedingt mit ihrem Vermieter absprechen, falls sie vorhaben, eine Satellitenschüssel am Haus anzubringen. Hier hat der Vermieter nämlich ein Wörtchen mitzureden. Dies geht aus einem Urteil des Amtsgerichts München hervor, auf das die Zeitschrift „Wohnungswirtschaft und Mietrecht“ hinweist.

In dem konkreten Fall ging es um einen Mieter, der eine Satellitenschüssel am Haus installieren wollte und das obwohl Kabelanschluss verfügbar war. Der Vermieter stellte sich quer, da der Mieter doch bitte das Kabelfernsehen nutzen solle. Der Fall landete vor Gericht.

Die Richter sahen dies am Ende jedoch genauso wie der Vermieter. Zwar befinde sich der Hausanschluss für das Kabelfernsehen im Keller, der Mieter habe allerdings jederzeit Zugang. Aus diesem Grund müsse er diese Möglichkeit nutzen.

Das könnte dir auch gefallen

Keine Kommentare

Hinterlasse einen Kommentar

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.