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Ende der Heizungsperiode: Anlage warten lassen!

Generell sind Hausbesitzer in Deutschland dazu verpflichtet, einmal im Jahr eine Immissionsschutzmessung und eine Abgaswegprüfung vom Schornsteinfeger durchführen zu lassen, wenn sie entsprechende Heizungsanlagen im Haus haben, was wohl bei den meisten der Fall ist. Ein guter Zeitpunkt dafür ist das Ende der Heizungsperiode nach dem Winter. Darauf weist der TÜV Rheinland aktuell hin.

Während des Gebrauchs im Winter lagern sich Rußpartikel und andere Verschmutzungen in der Heizung ab, was die Wärmeübertragung verschlechtert und zum Beispiel bei Gasheizungen auch lebensgefährlich werden kann. Verschmutzte Brennerdüsen und Wärmetauscher sollten daher von einem Fachmann unter die Lupe genommen und gereinigt werden.

Bevor man die Heizung im Frühjahr ausschaltet macht eine Wartung durch den Profi also durchaus Sinn. Auch für alle, die eine Komplettmodernisierung der Heizungsanlage planen, ist die Zeit, in der man nicht heizen muss, logischerweise die beste für die Durchführung der Arbeiten.

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