Mieten & Vermieten

BGH: Miete kürzen bei lärmenden Gästen in der Ferienwohnung

cc by flickr/ thomaswanhoff

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Es ist ein Problem mit dem momentan etliche Mieter zum Beispiel in Berlin zu kämpfen haben. Vermieter haben erkannt, dass die Vermietung von Ferienwohnungen ja viel lukrativer ist und so finden sich mitten in normalen Wohnhäusern immer mehr Ferienwohnungen. Läuft all dies in einem normalen Rahmen ab, dann ist dies sicherlich noch zu ertragen. Jedoch sind nicht alle Gäste immer so gesittet und ruhig, denn schließlich haben sie ja Urlaub!

So werden in einigen Wohnhäusern Nacht für Nacht Partys von den Bewohnern von Ferienwohnungen gefeiert. Müll wird im Hausflur verteilt oder Mieter werden von orientierungslosen Touristen aus dem Schlaf geklingelt. In Berlin-Mitte zog ein Mieter vor Gericht, da er deswegen die Miete gemindert und vom Vermieter daraufhin gekündigt wurde.

Der Bundesgerichtshof hat nun entschieden, dass Mieter in solchen Fällen die Miete kürzen dürfen! Natürlich gilt dies nicht, wenn sich die Feriengäste von der Lautstärke und dem Benehmen her wie „normale“ Mieter verhalten. Finden jedoch zum Beispiel ständig Partys statt und der Lärm ist kaum zu ertragen, ist eine Mietminderung in solchen Fällen rechtens.

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