Mieten & Vermieten

Mieterhöhung: Ortsübliche Vergleichsmiete entscheidend

cc by flickr/ noniq

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In vielen Städten Deutschlands wie beispielsweise Berlin merken Mieter momentan, dass die Wohnsituation im Umbruch ist. Einige Gegenden sind stark im Kommen und die Mieten steigen und steigen. Manchmal nimmt dies komische Formen an, so dass man zum Beispiel bloß ein paar Straßen weiter viel weniger Miete zahlt.

Mieter müssen jedoch nicht jede Mieterhöhung hinnehmen, wie der Eigentümerverband Haus & Grund berichtet. Für eine Mieterhöhung muss die ortsübliche Vergleichsmiete herangezogen werden. Die Wohnlage an sich ist also entscheidend. Eine entsprechende Orientierung bietet zum Beispiel der entsprechende Mietspiegel.

Wer jedoch neu in eine Wohnung zieht, muss leider bestimmte Erhöhungen in Kauf nehmen, denn bei Neuvermietungen legt der Vermieter die Höhe der Miete selbst fest. Mehr als 20 Prozent über der Vergleichsmiete seien jedoch nicht rechtens.

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  • Antworten Frank D. Stolt Februar 26, 2012 um 11:52 am

    Schluss mit der Bevormundung durch den Brandschutz! Ein Urteil das zwar nicht Rechts- aber vielleicht Brandschutzgeschichte schreiben wird. Ein Urteil auf das viele schon seit Jahren gewartet haben. Ein Urteil das bestätigt, was einige unter uns schon immer wussten und hinter vorgehaltener Hand auch sagten, die Abkürzung für vorbeugenden Brandschutz – „VB“, heißt nichts anderes als „Verhindern und Blockieren“. In einem Urteil hatten vor kurzem Richter am Amtsgericht Berlin-Schöneberg einem Vermieter Recht gegeben, der von Mietern verklagt worden war, das Abstellen von Kinderwagen im Treppenhaus durch Mieter im Hochparterre zu untersagen. DPA berichte am 16.02.2012 darüber.
    Das Urteil der Berliner Richter steht in einer langen Tradition von Mietrechtsurteilen, in denen Richter immer wieder urteilten, das Kinderwagen vorübergehend im Hausflur abgestellt werden dürfen, sofern keine zumutbare andere Abstellmöglichkeit vorhanden ist. Kläger waren immer Mieter(innen), die ihre Kinderwagen im Treppenhaus abstellen wollten und deren Vermieter dies verboten. Neu ist das in diesem Verfahren, Mieter den Vermieter verklagten, das Abstellen von Kinderwagen im Treppenhaus durch andere Mieter zu untersagen! Sie befürchteten, dass bei Brandstiftungen die Gefahr bestehe, dass das ganze Haus in Flammen aufgehe und sich giftiger Rauch entwickle. 2011 waren in Berlin mehrfach in Treppenhäusern abgestellte Kinderwagen in Brand gesetzt worden. Dabei kamen auch mehre Menschen ums Leben. Damals hatte sogar der Vorsitzende des Haus- und Grundbesitzervereins Wilmersdorf, Wolfgang Becker, öffentlich eine Änderung der Rechtsprechung gefordert: „Vermieter dürfen nicht verpflichtet werden, Kinderwagen in Hausfluren zu tolerieren.“ Verkehrte Welt! Viele Eigentümer und Bewohner von Mehrfamilienhäusern stellten sich die Frage, ob das zulässig ist. Auch der Feuerwehr machen Gegenstände in Treppenhäusern immer wieder Sorgen. Schließlich ist das Treppenhaus oft der einzige Fluchtweg. Gibt es eine eindeutige Regelung? Sie stehen in den Landesbauordnung. Danach müssen Treppenhäuser als Fluchtwege grundsätzlich von Stolperfallen und Brandlasten freigehalten werden. Dies sehen die Richter am Amtsgericht Schöneberg nun grundlegend anders: Eine konkrete Brandgefahr bestehe durch Kinderwagen im Treppenhaus nicht! Und die Richter gehen in der Urteilsbegründung noch weiter. Das Abstellen von Kinderwagen verletzt nicht die Brandschutzvorschriften! Weil der Kinderwagen nicht angekettet sei und sich damit verschieben lässt, behindere weder Flüchtende noch Rettungskräfte am Durchgang. Schließlich verglichen Sie die von brennenden Kinderwagen ausgehenden Gefahren durch Rauchentwicklung mit denen von in Brand gesetzt Fußmatten, gefüllte Briefkästen oder Holztäfelungen. Vielleicht nicht ganz wissenschaftlich!? Wie heißt es doch so schön, der Laie staut, der Fachmann wundert sich. Egal! Endlich haben es die „überängstlichen“ Brandschützer mit ihren „abstrakt gefährlichen“ Scheuklappen einmal und das sogar richterlich ins Stammbuch geschrieben bekommen, was für „Verhinderer“ und „Blockierer“ sie sind. Na toll! Also ab jetzt heißt es (in Anlehnung an die Praxis auf unseren Straßen), freies Abstellen von beweglichen Brandlasten in Flucht- und Rettungswegen für freie Bürger! Vielleicht wird es dann demnächst auch heißen, was in Gängen und Treppenhäusern von Unternehmen, Schulen, Altenheimen, Krankenhäusern und Theatern steht und wie diese genutzt werden, bestimmen grundsätzlich nur deren Eigentümer selbst.
    Ein kleiner Wermutstropfen sei dann doch noch gestattet. Geht nun das Recht auf Eigentum vor dem Recht auf Leben und die körperliche Unversehrtheit? Das besonders Gefährliche von Bränden in Treppenhäusern ist der Mix aus vielen für sich genommenen eigentlich wenig gefährlichen Umständen, die jedoch beim Zusammentreffen in diesen Bränden eine unter Umständen tödlich verlaufende Kettenreaktion auslösen. Die Toten in Neukölln, das ist doch noch nicht solange her!

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