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Urteil: Heizkostenabrechnung bei Zentralheizung gut prüfen

cc by flickr/ Manchester Library

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Wer in einem Mietshaus mit Zentral- oder Fernwärmeheizung wohnt, der sollte ganz genau seine Heizkostenabrechnung prüfen, denn es kommt offenbar häufiger vor, dass Vermieter nicht nach dem eigentlichen Verbrauch abrechnen, sondern pauschal einfach die Abschlagszahlungen an den Versorger in Rechnung stellen. Darauf weist aktuell der Deutsche Mieterbund nach einem entsprechenden Urteil des Bundesgerichtshofs hin.

In dem Fall ging es um eine Mieterin, die sich geweigert hatte, eine pauschale Nachzahlung für die Heizkosten zu zahlen. Der Vermieter habe nach den Vorauszahlungen die Kosten errechnet und nicht nach dem eigentlichen Verbrauch.

Am Ende gaben die Richter der Mieterin Recht. Eine Abrechnung anhand von Vorauszahlungen könne in den Augen des Bundesgerichtshofs zu Ungerechtigkeiten führen. Entscheidend sei der eigentliche Verbrauch. Daher raten die Experten vom Deutschen Mieterbund nun, bei der Heizkostenabrechnung darauf zu achten, ob der eigentliche Verbrauch angegeben sei. Ist dies nicht der Fall sollte man ihn erfragen. Stutzig sollten Mieter zudem werden, wenn sich die Zahlung zum vorherigen Jahr nicht geändert habe oder der Betrag sehr glatt sei.

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