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Lärm bei den Nachbarn: Vermieter in der Pflicht

cc by flickr/ lilli2de

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Besonders in Großstädten können einige ein Lied über laute Nachbarn singen. Was passiert jedoch, wenn der Lärm fortwährend vom Nachbargrundstück und nicht aus dem eigenen Haus kommt? Auch hier haben Mieter das Recht die Miete zu mindern, denn der Vermieter ist in der Pflicht. Dies geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Berlin-Wedding hervor.

In dem konkreten Fall war die Lage, als die Mieter in ihre Wohnungen einzogen, noch ruhig. Doch dann kam das benachbarte Hostel auf die Idee, einen Stromgenerator in den angrenzenden Innenhof zu stellen. Dieser tönte auch nachts noch in einer Lautstärke, der mit dem Geräusch eines laufenden LKW-Motors vergleichbar war.

Die Mieter in dem Haus neben dem Hostel verlangten daraufhin von ihrem Vermieter zu handeln, doch dieser unternahm zunächst nichts. Die Mieter wehrten sich weiter und der Fall landete vor Gericht. Die Richter sahen hier durchaus den Vermieter in der Pflicht. Zudem hätten Mieter in solch einem Fall das Recht die Miete für die Dauer des Lärms um 20 Prozent zu mindern. Der Lärm auf dem Nachbargrundstück versetze auch alle umliegenden Wohnungen nicht mehr in ihren vertragsgemäßen Zustand. Der Vermieter könne daher von seinem gesetzlichen Abwehrrecht Gebrauch machen.

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