Mieten & Vermieten

Mieter muss rechtzeitig über Baumaßnahmen informiert werden!

cc by flickr/ Herr_Bert

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So manch einem Mieter ist es bestimmt schon einmal passiert: Man wacht am nächsten Morgen auf und im Haus ist Baulärm oder es steht im schlimmstenfalls sogar einfach ein Gerüst vor dem Fenster. Leider gibt es immer wieder Vermieter, die ihre Mieter über Bauarbeiten nicht rechtzeitig oder gar nicht informieren. Wird der Mieter dadurch jedoch eingeschränkt, darf er sich laut einem Urteil des Amtsgerichts Frankfurt, über das der Nachrichtensender n-tv berichtet, „querstellen“.

In dem konkreten Fall wurde vor einem Haus ein Baugerüst aufgebaut, zudem versperrten die Fahrzeuge der Baufirma die Zufahrt zur Garage. Der Vermieter hatte darüber nicht informiert und ein Mieter, der mit seinem Wagen nicht in die Garage kam, stellte daraufhin den Wagen vor der Zufahrt quer. Die Fahrzeuge der Firma kamen dadurch nicht mehr heraus. Das Unternehmen berechnete dem Vermieter dafür zusätzlich 1.000 Euro. Dieser verlangte wiederum, dass der Mieter die Kosten übernähme.

Die Richter waren jedoch auf der Seite des Mieters. Der Vermieter hätte seine Pflicht versäumt und nicht rechtzeitig informiert. So habe sich der Mieter nicht auf die Baumaßnahmen einstellen können und sei damit im Recht gewesen.

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