Sicherheit

Streu- und Räumpflicht: Wer muss wann im Winter ran?

cc by geograph/ P Flannagan

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Eigentlich gilt die allgemeine Streu- und Räumpflicht seit Jahren, doch irgendwie gibt es in jedem Jahr aufs Neue in einigen Gemeinden Streitereien und Verwirrungen, daher an dieser Stelle ein kleiner Überblick über die Pflichten von Hausbesitzern.

Grundsätzlich muss man im Winter täglich von 7 bis 20 Uhr dafür sorgen, dass vor dem Haus und im Eingangsbereich geräumt ist. Dazu zählen auch die wichtigsten Wege beispielsweise zu den Mülltonnen. An Sonn- und Feiertagen kann man jedoch auch etwas später beginnen, meist gegen 9 Uhr. Wie genau dies im einzelnen geregelt ist, bestimmen die Städte und Gemeinden.

Vor Haus und Eingang sollte laut dem Deutschen Mieterbund ungefähr 1,20 bis 1,50 Meter breit der Schnee entfernt werden. Bei Wegen zu Parkplätzen oder Mülltonnen reiche ein schmaler Streifen von gut 50 Zentimetern aus. Streuen sei grundsätzlich wichtiger als Fegen. Schneit es stark, müssen die Zuständigen mehrmals am Tag ran.

Eigentlich sind die Hausbesitzer dafür verantwortlich. In Mietshäusern kann diese Pflicht jedoch auch durch den Mietvertrag auf die Mieter abgewälzt werden, wobei der Vermieter meist immer noch haftet. Kosten für einen Hausmeister oder einen Räumdienst darf der Vermieter den Mietern im Rahmen der Betriebskosten anrechnen. Wer mit Räumen dran ist, aber nicht kann, sollte dafür sorgen, dass Ersatz oder eine entsprechende Lösung gefunden wird.

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