Mieten & Vermieten

Sachen bei Umzug vergessen – Vermieter darf nichts sofort entsorgen

cc by flickr/ ydnammmm

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Ein Umzug ist für alle Beteiligten mit erheblichem Stress verbunden. Da kann es schon mal passieren, dass Dinge vergessen werden. Entdeckt ein Vermieter diese Gegenstände hat er nicht das Recht sie einfach zu entsorgen. Darauf weist der Mietverein München hin.

Zwei Monate lang müsse das Eigentum aufbewahrt werden. Zudem sollte der Vermieter seinen ehemaligen Mieter darauf aufmerksam machen und ihn bitten, sein Hab und Gut abzuholen. Meist lässt sich die Sache auch so regeln. Kommt der Mieter jedoch nicht den Aufforderungen nach, sollte der Vermieter den Wert schätzen lassen und die Beseitigung der Gegenstände ankündigen.

Reagiert der ehemalige Mieter dann immer noch nicht, können die Dinge auf Kosten des Mieters entsorgt werden. Handelt es sich jedoch um so viele Gegenstände, dass einzelne Räume oder gar die ganze Wohnung nicht mehr zu benutzen ist, kann zudem eine Nutzungsentschädigung vom früheren Mieter eingefordert werden.

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Keine Kommentare

  • Antworten Franzi Oktober 29, 2011 um 6:36 am

    Informativer Beitrag, gerade im Umzugsstress kommt es häufig vor, dass Gegenstände oder Kleidung vergessen werden. Wir haben mal Anzug plus Anzugsschuhe auf dem Schrank vergessen und der Vermieter hat sie sogar ein halbes Jahr aufgehoben.

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