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Hausratversicherung für die Möbel und Designobjekte

Jeder hat in seiner Wohnung Möbel stehen und sich zwischendurch eventuell auch Designobjekte geleistet. Da man ja nicht möchte, dass diese zerstört werden, passt man genau darauf auf. Aber manchmal kann man es doch nicht verhindern, dass die Möbel verbrennen, durch Leitungswasser beschädigt oder sogar gestohlen werden.
Die Möbel sind dann zwar nicht mehr zu gebrauchen, aber man bekommen dann wenigstens Geld von der Versicherung um sich neue Möbel kaufen zu können. Dafür ist eine Hausratversicherung nötig.
Die Hausratversicherung ersetzt Schäden, die durch Leitungswasser, Feuer, Einbruchdiebstahl oder Sturm und Hagel geschehen sind.

Bei Leitungswasserschäden ist meistens ein Rohr beschädigt worden, aus dem Wasser austritt und dann die Möbel aufquollen lässt. Im Winter kann es auch mal passieren, dass durch Frost ein Rohr platzt und dann irgendwann Wasser austritt. Die Voraussetzung für ein Leitungswasserschaden ist, dass ein Rohr oder eine Installation der Wasserversorgung gebrochen ist und dadurch Wasser bestimmungswidrig austritt. Ausgeschlossen hierbei ist zum Beispiel Plansch- oder Reinigungswasser. Wenn Wasser aus dem Wasserbett austritt, dann ist dies dem Leitungswasser gleich zusetzen.

Bei Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion oder Anprall eines Luftfahrzeuges leistet die Hausratversicherung ebenso. Hierbei muss der Brandbegriff erfüllt sein. Denn Brand ist ein Feuer, das an einem entsprechenden Punkt entflammt wird und diesen dann eventuell verlässt und sich dann aus eigener Kraft ausbreitet.

Bei Schäden durch Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach einem Einbruch oder Raub leistet der Versicherer auch, wenn versicherte Sachen durch solche Taten abhandenkommen, zerstört oder beschädigt werden.
Hierfür müssen natürlich die Voraussetzungen für die jeweiligen Ursachen vorhanden sein.
Bei Schäden durch Sturm wird nur geleistet ab einer Windstärke 8 und bei Gebäudegebundenheit. Das heißt, die Möbel sollten auf der Terrasse, die direkt an das Gebäude gebunden ist, stehen, während der Schaden eintritt. Bei Hagel müssen diese Voraussetzungen nicht bestehen. Eindringen von Niederschlag ins Gebäude ist jedoch ausgeschlossen.

Wichtig ist, sich vor Abschluss einer Versicherung genau über die Angebote zu informieren, zum Beispiel mit einem Online-Versicherungsvergleich für Hausratversicherungen. Dieser ist kostenlos und bietet einen praktischen Überblick über die vorhandenen Angebote and Leistungen der einzenen Versicherer.

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