Uncategorized

Verkehrssicherungspflicht: Laub fegen

cc by flickr/ bigbear3001

cc by flickr/ bigbear3001

Der Herbst hat uns in den vergangenen Tagen ein wahres Traumwetter beschert, doch so langsam bewegen wir uns dann doch auf die nicht so sonnigen und warmen Tage des Jahres zu. Der Herbst bringt für viele einiges an Arbeit mit sich. Dazu gehört auch, dass Hausbesitzer dazu verpflichtet sind, Laub auf dem eigenen Grundstück und vor allem auf dem Gehweg davor zu entfernen.

Die Verkehrssicherungspflicht kommt also nicht erst im Winter mit dem Schnee zu tragen, sondern bereits im Herbst mit den herabfallenden Blättern. Rutscht ein Fußgänger beispielsweise auf nassem Laub vor der eigenen Haustür aus und man hat im Vorfeld nicht dafür gesorgt, dass die Blätter entfernt wurden, haftet der Eigentümer für den Schaden.

Laub von Bäumen auf der Straße wird in der Regel von der örtlichen Straßenreinigung beseitigt, nur müssten Grundstückeigentümer es am besten bereits vorher zu Haufen zusammenfegen, damit es Gullys und Straßenrinnen nicht verstopft. Für das Entsorgen des Laubs von eigenen Bäumen eignet sich am besten der Kompost oder man verwendet es als Frostschutz für die Pflanzen. Ein Winterquartier für Igel ist bei einigen auch beliebt.

Das könnte dir auch gefallen

Keine Kommentare

Hinterlasse einen Kommentar

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.