Mieten & Vermieten

Frühzeitiger Auszug aus Mietwohnung: Wann man keine Miete mehr zahlen muss

cc by flickr/ ydnammmm

cc by flickr/ ydnammmm

Wer aus seiner aktuellen Mietwohnung ausziehen muss, hat in der Regel eine Kündigungsfrist von drei Monaten. Nur manchmal ergibt es sich eben, dass man schon vor dem Ende dieser Frist eine neue Bleibe hat, in die man einzieht. Normalerweise hat man in solch einer Situation Pech, denn hier zahlt man meist doppelt Miete, einmal für die alte und einmal für die neue Wohnung. Dies muss aber nicht immer so sein, wie ein Urteil des Kammergerichts Berlin beweist, auf das die „Monatszeitschrift für Deutsches Recht“ hinweist.

In dem konkreten Fall ging es um einen Mieter, der im Laufe des Monats in eine neue Wohnung umzog, obwohl sein Vertrag noch bis zum Monatsende lief. Der Vermieter nutzte den Auszug sofort und begann mit Renovierungsarbeiten in der Wohnung. Gleichzeitig sollte der Mieter auch noch die restliche Miete bis zum Monatsende zahlen.

Die Richter erklärten diese Praxis jedoch für nicht rechtens. Die Miete müssen Mieter nur bis zum Ende des Vertrags zahlen, wenn sie bis dahin auch in der Wohnung wohnen könnten. Durch die Renovierungsarbeiten sei dies nicht mehr der Fall gewesen, somit habe der Vermieter auch keine rechtlichen Ansprüche auf die restliche Miete.

Das könnte dir auch gefallen

Keine Kommentare

Hinterlasse einen Kommentar

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.