Mieten & Vermieten

Kündigung der Wohnung: Immer schriftlich!

cc by flickr/ lafa.pixellutions

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Wer seine Wohnung kündigen möchte, sollte dies auf jeden Fall schriftlich tun. Darauf weist aktuell der Deutsche Mieterbund hin. Mündliche Kündigungen sind rechtlich genauso unwirksam wie solche per Fax oder E-Mail.

Zudem müsse man im Zweifel auch nachweisen können, dass die Kündigung rechtzeitig beim Vermieter eingegangen ist. Es ist also am besten das Schreiben persönlich zu übergeben und sich dies quittieren zu lassen. Das Einwerfen in den Briefkasten des Vertragspartners im Beisein eines Zeugen ist ebenfalls möglich, genauso wie das Versenden per Einschreiben mit Rückschein.

Hat man den Vertrag zusammen abgeschlossen, müssen bei der Kündigung alle Vertragspartner unterschreiben. Diese und weitere nützliche Informationen erhält man in der neuen Broschüre „Kündigung & Mieterschutz“ des Deutschen Mieterbunds. Diese kostet 6 Euro und kann in örtlichen Mietervereinen erworben bzw. auf der Homepage des Mieterbunds bestellt werden.

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