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Achtung bei Garantie auf Solarstromanlagen

cc by flickr/ fihu

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Immer mehr Deutsche interessieren sich zum Glück für eine eigene Solaranlage. Doch auch hier bauen leider einige Hersteller besonders bei der Garantie kleine Stolperfallen ein, auf die aktuell die Verbraucherzentrale NRW hinweist.

In so manch einem Vertrag würde den Kunden eine jahrelange Garantie gegeben, bei der am Ende dann aber dank ungenauen Formulierungen im Kleingedruckten Reparatur oder Umtausch nicht in Anspruch genommen werden könnten. Einige Hersteller würden sogar eine Garantie von 39 Jahren geben, wobei die Verbraucherschützer bei manchen von ihnen die Durchsetzung der Ansprüche als gefährdet ansahen.

Nur kurze Fristen zur Anzeige der Mängel oder ein Gerichtsstand im Ausland könnten dafür sorgen, dass die Kunden am Ende auf den Kosten sitzen bleiben. So rät die Verbraucherzentrale dazu, sich eine schriftliche Garantieurkunde geben zu lassen, in der die genauen Bedingungen, die Länge und der Inhalt der Garantie sowie Angaben zum Garantiegeber aufgelistet sind.

Zudem haben die Verbraucherschützer einige Anbieter wegen unzulässiger Klauseln abgemahnt. Die Rechtslage wolle man nun in Musterverfahren eindeutig klären.

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