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Zufahrtsrecht schriftlich festhalten!

cc by wikimedia/ Andreas -horn- Hornig

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In manchen Fällen kann es vorkommen, dass das eigene Grundstück nicht direkt von der Straße aus erreichbar ist. In solchen Fällen muss man mit dem entsprechenden Nachbar eine Einigung treffen, dass man über einen bestimmten Weg über sein Grundstück zu seinem Haus gehen oder meist eher fahren kann.

Dieses Zufahrtsrecht sollte man unbedingt schriftlich festhalten, wobei dabei auch ein einfacher Vertrag reicht, wie ein Urteil des Oberlandesgericht Nürnberg zeigt, auf das die Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien des Deutschen Anwaltvereins hinweist.

In dem konkreten Fall ging es um eine Grundstückseigentümerin, die keinen direkten Anschluss an die öffentliche Straße hatte. Um mit dem Auto jedoch auf ihr Grundstück und wieder weg gelangen zu können, vereinbarte sie mit ihrem Nachbarn im Jahr 1990 einen drei Meter breiten Weg als Zufahrt benutzen zu dürfen. Dies wurde lediglich in einem Brief festgehalten.

Jahre später kam es jedoch zu Streitereien, vor allem da die drei Töchter des Nachbarn ihre Autos auf dem vereinbarten Zufahrtstreifen parken wollten. Das Gericht gab jedoch der Nachbarin Recht. Durch den Brief sei ein wirksamer Vertrag geschlossen worden. Dieser könne nur aus einem wichtigen Grund gekündigt werden und diese läge hier nicht vor.

Die Experten raten solch ein Zufahrtsrecht am besten im Grundbuch eintragen zu lassen um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.

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