Mieten & Vermieten

Graffiti ist Mangel an der Mietsache – Vermieter müssen Schmierereien beseitigen

Mieter können von ihren Vermietern die Beseitigung von Graffiti verlangen. Darauf wies jetzt die Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilen des Deutschen Anwaltsvereins (DAV) hin. Berliner Unternehmen produziert patentierte Anti-Graffiti-Schutz-Beschichtungen und Graffiti-Reiniger.

Berlin, 4. März 2009 Als sie in die Wohnung in Berlin-Kreuzberg einzog, war das Gebäude frei von Graffiti. Doch im Laufe der Zeit wurde die Hauswand großflächig mit Graffiti verschmiert. Auch die Haustür und die Klingelschilder waren betroffen. Die Mieterin verlangte von ihrem Vermieter die Beseitigung der Schmierereien und bekam vor dem Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg Recht (AZ: 5 C 313/07). Der Richter verurteilte den Vermieter zur Beseitigung von Graffiti und zur Instandsetzung des Eingangsbereichs.
Nach wie vor ist eine Vielzahl der Vermieter über ihre rechtlichen Verpflichtungen nicht ausreichend informiert. Das gilt auch für den Schutz vor Graffiti und die Beseitigung von Schmierereien. Der einzige in Deutschland zugelassene Sachverständige für Graffiti, Bernd Neumann, stellt fest: „Graffiti wird zunehmend als ‚naturgegeben‘ hingenommen.“ Nach wie vor seien zu wenige Gebäude vor Graffiti geschützt. „Dabei gibt es seit über 20 Jahren kostengünstige und effiziente Produkte zur Graffiti-Prophylaxe“ , so Neumann weiter.
Diese so genannten Anti-Graffiti-Schutz-Beschichtungen (AGSB) verhindern das Eindringen der Graffiti-Farbe in die Untergründe. Einmal aufgetragen, lassen sich Farbschmierereien von glatten Flächen mühelos rückstandsfrei entfernen. Das Berliner Unternehmen Graffiti-Neumann hat für jeden Untergrund die passende Lösung und steht Betroffenen mit Rat und Tat zur Seite.
Der Deutsche Anwaltverein (DAV) wies kürzlich in einer Pressemitteilung darauf hin, dass Vermieter in Berlin verpflichtet seien, Graffiti von ihren Immobilien zu entfernen, die schon von den Wegen aus zu erkennen seien. Der Vermieter müsse zudem den „vertragsgemäßen Gebrauch“ sicherstellen. Dazu zählten u. a. die Ortssitte und der Zustand bei der Anmietung. Allerdings könnten die Vermieter Ihre Kosten für die Beseitigung von Graffiti laut DAV als Hausreinigungskosten auf ihre Mieter umlegen.
Experten sind sich einig: Graffiti-Schmierereien lassen sich nachhaltig eindämmen, wenn binnen kürzester Zeit wieder entfernt werden. Das setzt allerdings eine wirksame Prophylaxe voraus. Einige Hausverwaltungen haben das Problem bereits erkannt und mit entsprechenden Dienstleistern Wartungsverträge geschlossen

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