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Graffiti ist Mangel an der Mietsache – Vermieter mĂŒssen Schmierereien beseitigen

Mieter können von ihren Vermietern die Beseitigung von Graffiti verlangen. Darauf wies jetzt die Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilen des Deutschen Anwaltsvereins (DAV) hin. Berliner Unternehmen produziert patentierte Anti-Graffiti-Schutz-Beschichtungen und Graffiti-Reiniger.

Berlin, 4. MĂ€rz 2009 Als sie in die Wohnung in Berlin-Kreuzberg einzog, war das GebĂ€ude frei von Graffiti. Doch im Laufe der Zeit wurde die Hauswand großflĂ€chig mit Graffiti verschmiert. Auch die HaustĂŒr und die Klingelschilder waren betroffen. Die Mieterin verlangte von ihrem Vermieter die Beseitigung der Schmierereien und bekam vor dem Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg Recht (AZ: 5 C 313/07). Der Richter verurteilte den Vermieter zur Beseitigung von Graffiti und zur Instandsetzung des Eingangsbereichs.
Nach wie vor ist eine Vielzahl der Vermieter ĂŒber ihre rechtlichen Verpflichtungen nicht ausreichend informiert. Das gilt auch fĂŒr den Schutz vor Graffiti und die Beseitigung von Schmierereien. Der einzige in Deutschland zugelassene SachverstĂ€ndige fĂŒr Graffiti, Bernd Neumann, stellt fest: „Graffiti wird zunehmend als ‚naturgegeben‘ hingenommen.“ Nach wie vor seien zu wenige GebĂ€ude vor Graffiti geschĂŒtzt. „Dabei gibt es seit ĂŒber 20 Jahren kostengĂŒnstige und effiziente Produkte zur Graffiti-Prophylaxe“ , so Neumann weiter.
Diese so genannten Anti-Graffiti-Schutz-Beschichtungen (AGSB) verhindern das Eindringen der Graffiti-Farbe in die UntergrĂŒnde. Einmal aufgetragen, lassen sich Farbschmierereien von glatten FlĂ€chen mĂŒhelos rĂŒckstandsfrei entfernen. Das Berliner Unternehmen Graffiti-Neumann hat fĂŒr jeden Untergrund die passende Lösung und steht Betroffenen mit Rat und Tat zur Seite.
Der Deutsche Anwaltverein (DAV) wies kĂŒrzlich in einer Pressemitteilung darauf hin, dass Vermieter in Berlin verpflichtet seien, Graffiti von ihren Immobilien zu entfernen, die schon von den Wegen aus zu erkennen seien. Der Vermieter mĂŒsse zudem den „vertragsgemĂ€ĂŸen Gebrauch“ sicherstellen. Dazu zĂ€hlten u. a. die Ortssitte und der Zustand bei der Anmietung. Allerdings könnten die Vermieter Ihre Kosten fĂŒr die Beseitigung von Graffiti laut DAV als Hausreinigungskosten auf ihre Mieter umlegen.
Experten sind sich einig: Graffiti-Schmierereien lassen sich nachhaltig eindĂ€mmen, wenn binnen kĂŒrzester Zeit wieder entfernt werden. Das setzt allerdings eine wirksame Prophylaxe voraus. Einige Hausverwaltungen haben das Problem bereits erkannt und mit entsprechenden Dienstleistern WartungsvertrĂ€ge geschlossen

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