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Urteil: Wie viel Lüften gegen Schimmel in der Wohnung?

cc by flickr/ JoshSemans

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Dass man regelmäßig die Wohnung lüften sollte, ist für die meisten eine Sachen der Selbstverständlichkeit. Zu wenig lüften kann ein Grund für Schimmel sein, muss es aber nicht. Jedoch berufen sich Vermieter gerne auf das Argument, der Mieter würde zu wenig lüften, um am Ende nichts gegen den Schimmelbefall tun zu müssen.

Ein Urteil des Amtsgerichts München hat nun festgelegt, wie häufig Mieter in der Wohnung verpflichtet sind zu lüften. In dem konkreten Fall ging es im eine Mieterin, in deren Wohnung sich der Schimmel zum Teil bis auf eine Fläche von 80 cm an den Wänden ausgebreitet hatte. Sie forderte die Vermieterin dazu auf, den Schimmelbefall zu begutachten. So wurde lediglich die Feuchtigkeit gemessen und der Mieterin eine Broschüre für richtiges Lüften überreicht.

Die Mieterin hatte jedoch mindestens zweimal am Tag die Fenster geöffnet und zog vor Gericht. Ein Gerichtssachverständiger prüfte nun ebenfalls den Schimmel in der Wohnung und stellte fest, dass die Feuchtigkeit in den Räumen nur mit ununterbrochenem Lüften zu beseitigen wäre.

Die Richter waren der Überzeugung, dass man dies jedoch keinem Mieter zumuten müsse. Morgens und abends die Fenster öffnen reiche aus, denn Mieter müssten schließlich auch ihrer Arbeit nachkommen.

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