Urteil: Vermieter darf Wohnung eines Mieters nicht einfach so rÀumen
Ohne Gerichtsbeschluss darf ein Vermieter die Wohnung eines Mieters nicht eigenmĂ€chtig rĂ€umen, auch wenn der Mieter als unauffindbar gilt. Tut er dies trotzdem, haftet er fĂŒr den entstandenen Schaden.
Dies geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofes hervor, auf das aktuell die EigentĂŒmerschutzgemeinschaft Haus & Grund in Berlin hinweist.
In dem konkreten Fall ging es um einen Mieter, der ĂŒber mehrere Monate hin verschwand und von seiner Familie als vermisst gemeldet wurde. Der Vermieter hatte daraufhin das MietverhĂ€ltnis gekĂŒndigt, die Wohnung ohne RĂ€umungsbeschluss in Besitz genommen und sie gerĂ€umt.
Dem Mieter stand nun Schadenersatz zu, denn der Vermieter darf zwar eine KĂŒndigung aussprechen, die BesitztĂŒmer des Mieters dĂŒrfe er aber nicht so einfach wegschmeiĂen. Der Vermieter habe laut der Richter âverbotene Selbsthilfeâ vorgenommen. Die GegenstĂ€nde hĂ€tten stattdessen aufbewahrt und in einer Bestandsliste erfasst werden mĂŒssen.
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