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Sozialhilfe: Zahlung von doppelter Miete ist möglich

Es ist schon eine blöde Situation, wenn man durch gesundheitliche Gründe gezwungen ist, aus seiner bisherigen Wohnung auszuziehen. Noch blöder ist es, wenn dies so abrupt passiert, dass man keine Zeit hat den Kündigungszeitraum der Wohnung miteinzubeziehen und nun bis zum Ablauf der Frist quasi die Miete für die alte und die neue Wohnung gleichzeitig zahlen muss.

Am allerblödsten ist es jedoch, wenn man in solch einer Situation Sozialhilfeempfänger ist und das Amt sich weigert die doppelte Miete zu übernehmen. Dies ist ab jetzt laut eines Urteils des Essener Landessozialgerichts nicht mehr möglich!

In dem konkreten Fall ging es um eine 90-Jährige Frau, die ihre Wohnung im zweiten Stock nicht mehr nutzen konnte und in ein Pflegeheim wechseln wollte. Das Amt weigerte sich nun die doppelte Miete wie oben beschrieben zu zahlen.

Die Richter gaben der Frau Recht. Das Amt sei für solche Leistungen im Krankheitsfall verpflichtet. Voraussetzung dafür sei jedoch, dass man sich bemühe die Kosten so gering wie möglich zu halten.

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