Urteil: Mieterhöhung aufgrund von eigenen Einbauten unrecht
Immer wieder kommt es vor, dass Vermieter die Miete erhöhen und dies anhand von VerbesserungsmaĂnahmen festsetzen, die der Mieter selbst eingebaut hat. Er wird also doppelt zur Kasse gebeten. Dem schob der Bundesgerichtshof nun einen Riegel vor.
In dem konkreten Fall ging es um einen Mieter, der 1976 auf eigene Kosten das Badezimmer und eine Sammelheizung in die Wohnung eingebaut hatte. 2008 wollte die Vermieterin nun die Miete erhöhen und zwar anhand des Mietspiegels mit Bad und Sammelheizung.
Die Richter des Bundesgerichtshofs erklĂ€rten dies nun fĂŒr unrechtmĂ€Ăig. Verbesserungen, die Mieter auf eigene Kosten vorgenommen haben, dĂŒrfen nicht in die Mietberechnung einflieĂen. Der Deutsche Mieterbund zeigte sich sehr erfreut ĂŒber dieses Urteil, da nun Vermieter, die eine unsanierte Wohnung vermieten, auch nur Miete fĂŒr eben eine unsanierte Wohnung verlangen könnten.
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