Zuschuss vom Staat fĂŒr altersgerechtes Wohnen
Die Deutschen werden immer Ă€lter und bleiben dabei meist auch noch relativ fit. So können immer mehr Menschen im Alter noch in den eigenen vier WĂ€nden wohnen. Doch dafĂŒr bedarf es natĂŒrlich meist altersgerechter Umbauten. DafĂŒr gibt es ZuschĂŒsse vom Staat.
Das von der Regierung aufgelegte Förderprogramm âAltersgerecht Umbauenâ wurde nun zum 1. Juli erweitert. Den Zuschuss können Privatpersonen von selbstgenutztem oder vermietetem Wohnraum genauso in Anspruch nehmen wie WohneigentĂŒmergemeinschaften und Mieter mit Zustimmung des Vermieters. Ab jetzt sind auch KĂ€ufer von sanierten Wohnungen förderberechtigt.
Ab einer Höhe von 6.000 Euro, die man in den Umbau investiert hat, erhĂ€lt man einen staatlichen Zuschuss von 5% der Investitionen. Maximal gibt es 2.500 Euro pro Wohneinheit. Alles, was unter 300 Euro ist, wird nicht ausbezahlt. Maximal kann man den Zuschuss bis zu einer Investitionssumme von 50.000 Euro beantragen. FĂŒr FerienhĂ€user gilt er nicht.
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