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Urteil: Mietminderung bei Schimmel in der Wohnung

Schimmel in den eigenen vier WÀnden ist nicht nur eklig und Àrgerlich, sondern kann auch gesundheitliche Folgen haben. So sollte man den Schimmel auf jeden Fall dem Vermieter melden und wenn nichts dagegen unternommen wird die Miete um mindestens zehn Prozent mindern. Dies geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Norderstedt hervor.

In dem konkreten Fall ging es um eine Familie, in deren Wohnung sich Schimmel an der BalkontĂŒr zum Wohnzimmer und vor allem an den Fensterlaibungen in Kinder- und Schlafzimmer gebildet hatte.

Dies hatten sie ihrem Vermieter gezeigt und, da nichts unternommen wurde, mehrere Monate ĂŒber einen Teil der Miete in verschiedenen Höhen einbehalten, insgesamt 809 Euro. Der Vermieter sah dies aber nicht ein und so landete der Fall vor Gericht.

Ein Gutachter hatte bestĂ€tigt, dass der Schimmel auf einen nicht fachgerechten Einbau der Fenster zurĂŒckzufĂŒhren sei. Daher sahen die Richter die Mietminderung als gerechtfertigt an und gaben den Mietern recht. Also, bei Schimmel unbedingt handeln!

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